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Helmpflicht gilt für alle nur nicht bei den Post’lern

Seit kurzem sieht man bei uns in Kufstein vermehrt den Briefträger mit dem Moped seine Arbeit verrichten, feine Sache – da bleibt dann mehr Kraft für die Freizeit übrig…

Was mich aber als Motorradfahrer ein wenig wundert ist dass die Herren scheinbar von der Helmpflicht ausgenommen sind – oder aber unsere liebe Exekutive keinen Sinn darin erkennen kann geltendes Recht bei den Postbediensteten anzuwenden?!

Laut help.gv.at gibt es bei der Helmpflicht nur ganz wenige Ausnahmen, von denen meiner Meinung aber in dem Fall keine zutrifft.

Als Fahrrad würde ich das ja nicht unbedingt bezeichnen 🙂

Warum fahren die also ohne Helm? Würde mich freuen eine (vernünftige) Antwort zu bekommen…

3 Gedanken zu „Helmpflicht gilt für alle nur nicht bei den Post’lern“

  1. hab mir den thread durchgelesen, so richtig was handfestes war aber meiner meinung nach nicht dabei – wobei man ja wenn man keine ausnahme für die postler findet, davon ausgehen muss dass es auch keine ausnahme gibt.

    also schöne grüsse an die exekutive und brav strafzettel austeilen 🙂

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